In unserer modernen Gesellschaft haben sich die familiären Lebensformen geändert. Es gibt neben der tradionellen Ehe und Familie die nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eine Patchwork-Familie. Damit entstehen neue Rechtsfragen und Probleme, insbesondere zu folgenden Themen:
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Lebenspartnerschaftsvereinbarungen
- nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Patchwork-Familien
- Erbverträge
- Adoptionsrecht für minderjährige und volljährige Kinder
- Namensrecht
- Vaterschaftsrecht
Wir beraten Sie bereits im Vorfeld einer Beziehung oder Ehe, ob für Sie ein vorsorgender Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag oder eine Trennungsvereinbarung insbesondere über Güterstand, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Vermögensaufteilung und Versorgung im Alter vorteilhaft ist.
Sie können aber auch nach der Trennung einen derartigen Vertrag abschließen. Oft sind zusätzliche Regelungen über die Erbfolge zu treffen.
Für nichteheliche Lebensgemeinschaften sind Vereinbarungen für das Zusammenleben oder die Auflösung der Beziehung gerade dann wichtig, wenn die Partner gemeinsames Eigentum , Vermögen oder Verbindlichkeiten haben. Wir besprechen die Einzelheiten mit Ihnen und achten besonders darauf, dass Ihre Interessen optimal auf ihre Lebensverhältnisse zugeschnitten sind.
Vaterschaftsrecht
Immer mehr Väter wollen Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und Einfluss auf ihre weitere Entwicklung haben. Dies hat zu Verbesserungen der Rechte für Väter geführt, insbesondere für nichteheliche Väter. Wir informieren Sie gerne und helfen weiter bei:
- Fragen zur elterlichen Sorge für Väter ehelicher und nichtehelicher Kinder
- Fragen zum erweiterten Besuchsrecht für nichteheliche Väter
- Anfechtung der Vaterschaft
- Feststellung der Vaterschaft