Sorge- und Umgangsrecht

Bei der Trennung und Scheidung streiten die Ehepaare in vielen Fällen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Sorge- und Umgangsrecht ihrer Kinder.
Grundsätzlich behalten die Eltern auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet, dass die Eltern über wichtige Angelegenheiten, die weitreichenden Einfluss auf die Zukunft der Kinder haben, gemeinsam entscheiden. Der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, trifft aber alleine Entscheidungen über die alltäglichen Angelegenheiten.

Nur wenn es dem Kindeswohl besser entspricht oder wenn beide Eltern dies wollen, überträgt das Gericht einem Elternteil die elterliche Sorge alleine. Oft wird in diesen Fällen ein Gutachten eingeholt.

Über den zeitlichen Umgang des Elternteils mit dem Kind, das bei dem anderen lebt, sollten die Eheleute untereinander eine Regelung finden. Werden sie sich nicht einig, ist auf Antrag einer Partei das Gerichtsverfahren einzuleiten. Wir besprechen mit Ihnen im Einzelnen die Auswirkungen der elterlichen Sorge und Ihre Vorstellungen zum Besuchsrecht.