Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Sozialrecht ist öffentliches Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger.
Begriff des Sozialrechts
Nach § 1 SGB I soll das Sozialrecht, soweit es im Sozialgesetzbuch zusammengefasst worden ist, „zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten“. Es hat den Zweck, dazu beizutragen, „ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.“ Es soll dazu beitragen, dass die zur Erfüllung dieser Aufgaben „erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“. Zwecksetzung ist die Verwirklichung der sozialen Rechte der Betroffenen, § 2 Abs. 1 SGB I.

Anwalt für Sozialrecht

Als Anwalt für Sozialrecht vertreten wir Sie in folgenden Rechtsbereichen:

  • Rentenversicherungsrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Arbeitsförderungsrecht, Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Bundeseltern-und Bundeskindergeldrecht
  • Öffentliches Entschädigungsrecht

Die jeweiligen Bereiche werden nochmals in sich selbst untergliedert und stehen im engen Zusammenhang mit vielen weiteren Rechtsgebieten, insbesondere dem Arbeits- und dem Familienrecht.
Das Sozialrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten. Jeder Mensch hat im Laufe seines Lebens Berührungspunkte mit dem Sozialrecht. Jeder kennt mögliche Fragen, Probleme oder Herausforderungen im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit, eines Wegeunfalls, einer Erwerbsminderung, einer Behinderung, des Bezuges von Arbeitslosengeld, des Bezuges von Krankengeld, des Bezuges von Eltern- oder Kindergeld, der Pflege von Angehörigen, des Bezuges von BAföG, Wohngeld oder Sozialhilfe. Wie verhalte ich mich bei einem ablehnenden Bescheid? Welche Fristen bestehen? Kann ich einen ärztlichen Gutachter hinzuziehen? Wann und wie sollte ich Widerspruch oder Klage erheben? Häufig besteht der Kontakt mit dem Sozialrecht in gesundheitlichen und/oder finanziellen Krisen- oder Problemsituationen. Soziale Leistungen können die befristete Existenzgrundlage für ganze Familien darstellen. Um sich hier zu Recht zu finden, bedarf es einiger Erfahrung und Fachwissen. Das Sozialrecht ist eines der unübersichtlichsten Rechtsgebiete, da die geltenden Vorschriften nicht in einem Gesetz, sondern in einer Vielzahl unterschiedlichster Gesetze und Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften enthalten sind.
Selbst zur Auskunft und Aufklärung verpflichtete Behörden leisten dies leider in der Praxis nicht. Wir bieten Ihnen kompetente zuverlässige und freundliche Hilfe. Durch unsere Qualifikationen als Fachanwälte auch im Familien- und Arbeitsrecht decken wir auch die häufigsten Berührungspunkte des Sozialrechts mit anderen Rechtgebieten ab. Dadurch können wir Sie ganzheitlich und aus einer Hand vertreten und beraten. Diese Kombination ist in Ahlen einzigartig.
Über Ihre Rechte bereits vor Antragstellung oder im Rahmen eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens beraten wir Sie ebenfalls gerne. Über Ihren Auftrag zur Vertretung freuen wir uns.