Scheidungsrecht

Fast jede zweite Ehe wird geschieden. Mit Trennung und Scheidung stehen die Betroffenen oft vor scheinbar unlösbaren Problemen, die Ängste und Sorge auslösen. Wie sieht es mit der eigenen Zukunft und der Zukunft der Kinder aus? Welche persönlichen und finanziellen Auswirkungen hat die Scheidung ?

Wir nehmen uns ausreichend Zeit für die Abklärung Ihrer Familienprobleme und bieten Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kompetente Beratung und gerichtliche Vertretung in den nachstehenden Rechtsbereichen an:

  • Trennung und Ehescheidung
  • Unterhalt von minderjährigen und volljährigen Kindern
  • Ehegattenunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht für minderjährige Kinder
  • Vermögensauseinandersetzung ( Immobilien, Mietwohnung, Geldguthaben etc.)
  • Zugewinn/Güterrecht
  • Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
  • Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
  • Gewaltschutzrecht
  • Familienrechtliche Bezüge zum Erbrecht, Gesellschafts- und Sozial- und Arbeitsrecht
  • Probleme aus Schulden, Mietverhältnissen, Miteigentum und Betreuungsfragen
  • Internationales Ehe-und Scheidungsrecht

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung bei Gericht beantragt werden, in wenigen Ausnahmefällen schon früher. Oft wollen die Eheleute einen gemeinsamen Rechtsanwalt beauftragen. Das ist nur dann möglich, wenn beide Eheleute sich einig sind über die Trennungsfolgesachen und keiner eigene Anträge stellen will.
Mit der Scheidung entscheidet das Gericht über den Versorgungsausgleich, die Aufteilung aller in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche. In der Regel dauert es mehr als drei Monate bis die Rentenauskünfte dem Gericht vorliegen. Erst dann wird die Ehe geschieden. Zulässig sind neuerdings individuelle Vereinbarungen über den Rentenausgleich bis hin zum völligen Ausschluss. Über die Einzelheiten werden Sie von uns beraten.
Wir vertreten Sie ebenso außergerichtlich und gerichtlich in Fragen über Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt sowie  Kindesunterhalt, über das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder, die Ehewohnung, die Aufteilung der Haushaltsgegenstände und die Nutzung des gemeinsamen Autos. Manchmal spielen auch Gewalt oder Nachstellungen/Stalking eine Rolle. Wir überprüfen, was in Ihrem Einzelfall zu veranlassen ist.