Im Erbrecht sind wir je nach Interessenlage notariell oder anwaltlich für Sie tätig.
Nur auf wenigen Rechtsgebieten kommt es so häufig zum Streit wie im Bereich des Erbrechts. Oft geht es um viel Geld, vermischt mit latenten oder offenen familiären Spannungen und vermeintlich nicht erfüllten Erwartungen.
Notarielle Betreuung
Es ist wichtig, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten eindeutig und unzweifelhaft seinen letzten Willen bekundet hat. Streit unter den Erben über die Auslegung eines Testaments oder die Erbfolge als solche lässt sich damit vermeiden. Notar Stroick berät Sie kompetent über die Möglichkeiten, die Ihnen hierzu zur Verfügung stehen und entwirft Ihnen Ihr individuelles Testament oder Erbvertrag.
Oft entspricht die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten den Interessen der Beteiligten, um Zugriffsmöglichkeiten ausgeschlossener Erben oder im Fall der Heimunterbringung des Sozialhilfeträgers einzuschränken.
Der Abschluss eines notariellen Erbauseinandersetzungsvertrags ist notwendig, wenn der Erbfall eingetreten ist und zwischen Miterben das Erbe verteilt werden muss.
Wir beraten Sie daher in den nachfolgenden Angelegenheiten :
- Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
- Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge
- Erbauseinandersetzungen einschließlich Erbauseinandersetzungsverträge
- Abschluss von Erbverzichts- bzw. Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Übertragungsverträge von Immobilien und Absicherung der Übertragsgebers
- Erbscheinsanträge
- Erstellung von Nachlassverzeichnissen
Anwaltliche Vertretung
Gibt es schon Streit über den Nachlass, können wir Sie bei der Auslegung von Testamenten, Prüfung von Anfechtungsmöglichkeiten oder dem Durchsetzen oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen vertreten, um Ihre Rechte zu wahren.
Unsere anwaltliche Vertretung umfasst:
- Prüfung der Wirksamkeit von Testamenten
- Testamentsauslegung
- Geltendmachung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsvollstreckung